Wir wer´n kan Richter brauchen… Blog im Standard

Ab sofort darf ich in der Online-Ausgabe des Standard regelmäßig einen Onlineblog mit Gedanken zur Mediation, mit Ansichten und Erlebnissen eines Mediators füllen. Sie finden meine Texte unter https://www.derstandard.at/recht/mediationsblog-wir-wern-kan-richter-brauchen

Ich freue mich über Kommentare und Fragen, aber auch über Vorschläge zu Themen, nachdem ich den Blog gerne im Dialog mit den Lesern entwickeln wollte

Fragestunde bei der Männerberatung Graz

Heute am 2.10.2019 darf ich im Rahmen der Männerberatung Graz (VäterCafe) den Anwesenden Rede und Antwort zu familienrechtlichen Themen stehen.

https://vmg-steiermark.at/maennerkaffee/veranstaltungen?page=1

Ich freue mich auf rege Teilnahme und bin schon gespannt. Freilich wird auch hier das Verbindende im Vordergrund stehen. Insbesondere, wenn Kinder von den Entscheidungen der Erwachsenen betroffen sind, ist ein konfrontativer Konflikt in der Regel nur die Vorstufe zu weiterem Unglück.

Daher ist und bleibt der Konsens der beste Brückenschlag über den Konflikt.

Vertretung Minderjähriger in Datenschutzfragen

Nun, diesmal alles andere als ein Mediationsthema aber… dafür ein ungewohnt fachlich hochqualitativer Text, was zweifellos an meiner Co-Autorin lag. Ich freue mich aber sehr, einen kleinen Beitrag zur Klärung der Frage, ob das Kindeswohl bei der Veröffentlichung von Bildern im www eine Rolle spielt, geleistet zu haben und darf mit freundlicher Genehmigung des LexisNexis Verlages diesen Beitrag hier verlinken.

https://lesen.lexisnexis.at/s/IjEyMjc4IGp1c2l0IDIwMTkgMTMgMSI.DS9HjZ1H2GT83eakQtDQMZMSpeM

Konsensorientierte Besuchsbegleitung durch gemeinsame Bekannte

Zur Besuchsbegleitung durch Bekannte

Danke an den Familienbund

Danke dafür, dass in all jenen hocheskalierten Fällen, in denen es keinerlei gemeinsame Freunde oder Vertrauenspersonen gibt, die Profis vom Familienbund in der Sechshauser Straße 48 als Kontaktmittler die Kinder und den nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteil unterstützen!

Danke

Aber eben nur in diesen Fällen ist es zwingend nötig, nachdem sonst ja auf jene Besuchsbegleiter zurückgegriffen werden kann, die von den Eltern im KONSENS gemeinsam genannt werden.

Dies fällt ja viel zu oft unter den Tisch: Selbst in jenen Fällen, in denen die Eltern einander nicht soweit vertrauen, dass sie die gemeinsamen Kinder ohne Aufsicht durch eine dritte Person dem anderen anvertrauen, braucht es nicht zwingend eine kostenpflichtige, vom Gericht aufoktroyierte Lösung. Auch hier kann im Sinne eines Konsenses die Mediation unterstützen und eben eine gemeinsame Vertrauensperson der Eltern finden, die dann an einem neutralen Platz (und bei aller Wertschätzung der Räumlichkeiten in der Sechshauser Str. 48.., eine freundliche Wohnung, ein Park im Sommer oder auch ein Cafe sind immer noch kindgerechter) den Kontakt des Kindes mit Mutter oder Vater in diskreter Art und Weise begleiten.

Siehe dazu auch Salicites in Kindeswohl = ADR bei Kindesabnahme? (Handbuch Mediation / Wanderer (Hrsg)

HILFE ich werde Vater – das Buch

HILFE ich werde Vater - das Buch

HILFE, ich werde Vater

Als Initiator der MASK MännerAnlaufstelle bei SchwangerschaftsKonflikten habe  ich mich in den vergangenen Jahren oftmals gewundert, dass es zwar massenhaft Literatur zum Thema „Juhu ich werde Papa“ oder auch „Wie werde ich ein guter Vater“ gibt, aber keine Bücher als Begleiter in einer Situation bereitstehen, in der der Mann von der Schwangerschaft der Frau überrascht und möglicherweise nicht freudig bewegt ist. Also nicht wenn der Mann sich denkt „Hilfe ich werde Vater !!!“

Im Zusammenarbeit mit Freunden und Kollegen ist nun ein Buch entstanden, welches aus vielerlei Sicht die Emotionen des Mannes beleuchtet.

LINK ZUM BUCH “ HILFE ich werde Vater  „

Lebensnahe Fallbeispiele aus Sicht des Mannes, wie auch der Frau, juristische Infos, die Gründungsgeschichte der MASK, Erfahrungen aus der Burschen und Männerberatung, der Schwangerschaftskonfliktberatung aber auch die Sichtweise einer Psychotherapeutin auf die Folgen des Schwangerschaftskonflikts auf die beteiligten Personen.

Möge dieses im Verlag MyMorawa erschienene Buch vielen Menschen Unterstützung bieten, wenn sie in einer vergleichbaren Lage sind.

Autoren:

Mag. Hubert Steger, Mag. Emma Ott, Michaela Kober, Martina Anezeder, Dieter Breitwieser-Ebster
Herausgeber: Ulrich Wanderer

HILFE ich werde Vater - das Buch

Ehe und eingetragene Partnerschaft: was ist gleich, wo sind die Unterschiede?

Ehe und eingetragene Partnerschaft: was ist gleich, wo sind die Unterschiede?
Ulrich Wanderer

Ich habe bereits im Dez. 2017 in meinem Blog eine kurze Abhandlung zu den Unterschieden zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft verfasst und diesen auch im WEKA Handbuch Außerstreitrecht veröffentlicht.

Mit Zustimmung des WEKA Verlages darf ich ihn hier auch verlinken

der – kleine – Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft

 

Mediation braucht keine Scheuklappen

Ich habe auf meinem Blog, welchen ich auf der Plattform WordPress.com betreibe einen Text zum Thema „Juristische Scheuklappen in der Mediation“ online gestellt.

Mediation bietet schließlich weit mehr Möglichkeiten, als das scheinbar so bekannte Setting des Gerichtsaales. Während es im juristischen Diskurs um Rechtsansprüche und Kostennoten geht, so stehen bei der Mediation die Bedürfnisse, Wünsche und Erwartungen, die Emotionen im Vordergrund. Mit anderen Worten, hier geht es um den Menschen, nicht um die Paragraphen.

Profunde Kenntnis der rechtlichen Materie und ein gutes Netzwerk an Anwälten und Notaren ermöglicht darüber hinaus auch, die zu treffende und die getroffene Vereinbarung in weiterer Folge juristisch durchsetzbar zu machen.

HIER ist der Link dazu

FAQ´s der Mediation

FAQ´s zur Mediation

Was Sie schon immer wissen wollten….

Warum gerade Mediation?
Weil Mediation am Gegensatz zu anderen Konfliktbeilegungsmethoden auf die Selbstbestimmtheit der Parteien setzt und die Entscheidungsfindung nicht an außenstehende delegiert. So haben es die Parteien selber in der Hand, eine nachhaltige Lösung zu vereinbaren. Schon alleine dadurch, dass die Lösung von den Parteien selber erarbeitet wird, hat sie eine andere moralische Bindungswirkung, als eine von außen aufoktroyierte Entscheidung.

Aber ich habe doch Recht
Ja, Sie haben und behalten Recht. Nur bekommen Sie über Mediation auch noch einen Einblick in die Standpunkte Ihres Gegenübers und erarbeiten gemeinsam eine Lösung, die Ihnen beiden gerecht wird.

Was kostet das?
Mediatoren sind selbständige Unternehmer. Hier richtet sich der Stundensatz nach Vereinbarung mit dem Mediator.

Grundsätzliches: Sollte eine Förderung des Familienministeriums in Anspruch genommen werden, so müssen die MediandInnen einen Nachweis über für Einkommen durch Vorlage von Lohnbestätigungen, Gehaltszetteln u.ä. erbringen, wie auch über die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder [i]. Bei Inanspruchnahme einer Förderung gilt der Stundensatz von €220.-

Woran erkenne ich einen guten Mediator?
Gut/Schlecht sind nicht die Kategorien in der Mediation. Die Chemie zwischen den Medianden und dem/r MediatorIn muss passen. Freilich ist es auch wichtig, dass eine Vereinbarung auch gewissen Erfordernissen entspricht. Daher spielt die Erfahrung des/r Mediator´s, -in sicher eine große Rolle. Beispielsweise gibt es im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung unumgängliche Fixpunkte, die nicht der freien Disposition der Parteien unterliegen.

Bin ich nicht beim Anwalt besser aufgehoben?
Mediation ist kein Allheilmittel[ii], es wird sicherlich Fälle geben, in denen das Machtungleichgewicht dermaßen groß ist, dass man keine einvernehmliche Lösung erarbeiten kann. Sollte dann eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen, ist der Weg zu Anwalt sicherlich eine Überlegung wert. Zu bedenken wäre allerdings aus Sicht der Mediation, dass der Weg zum Anwalt eine selbstbestimmte und konsensorientierte Lösung verkompliziert, während die Kontaktaufnahme mit dem Mediator den späteren Kontakt zum Anwalt immer noch offen läßt.

Wie lange dauert eine Mediation?
Hier eine abschließende, allgemeine Antwort zu geben wäre unseriös. In einer Vielzahl der (Scheidungs-)Fälle kommt man zwar mit 3-5 Sitzungen aus, wobei bei Nachbarschaftsmediationen erfahrungsgemäß auch oft 1-2 Sitzungen reichen, während Arbeitsplatzkonflikte manchmal über 10 Stunden benötigen.

Ist das Ergebnis rechts-verbindlich?
Dies kommt darauf an, wie die Medianden mit dem Ergebnis der Mediation umgehen. Grundsätzlich bildet die Vereinbarung zwischen den Medianden einen Vertrag, welcher einzuhalten ist, wenn dies bei Vertragsabschluss der bindende Wille beider Parteien ist. Bei Scheidungsmediationen wird das Ergebnis jedenfalls im Rahmen des Scheidungsbeschlusses rechtskräftig. Andere Vereinbarungen kann man vor Gericht im Rahmen eines  prätorischen Vergleiches rechtskräftig werden lassen.

Was ist mit Informationen, die im Rahmen der Mediation ans Licht kommen?
Grundsätzlich gilt im Rahmen der Mediation das Prinzip der Vertraulichkeit, eingetragene MediatorInnen unterliegen auch der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

In welchen Gebieten hilft Mediation?
Grundsätzlich in allen Konflikten, in denen die beteiligten Parteien eine selbstbestimmte Lösung suchen wollen. Die klassischen Bereiche sind freilich:
Familie (hier: Scheidung, Obsorge, Ehevertrag, Unterhalt)
Nachbarschaftskonflikte
Erbschaft/Testament
Arbeitsplatz (Mobbing, Unternehmensübergabe, -neuausrichtung)

Kann ich auch alleine kommen?
Die erste Kontaktaufnahme kann auch alleine erfolgen, wobei dann auch der anderen Konfliktpartei die Möglichkeit zu einem Einzelgespräch eingeräumt werden sollte. Grundsätzlich findet Mediation aber immer in Gegenwart aller handelnden Personen statt. In Ausnahmefällen kann auch das Modell der Pendelmediation[iii] herangezogen werden.

Und dann noch der Klassiker:

Meditation oder Mediation?
warum ODER? Den Medianden empfehle ich Meditation vor der Mediation, mir selber.. oft danach ?

 

[i] https://www.bmfj.gv.at/familie/trennung-scheidung/mediation.html

[ii] https://mediationwanderer.wordpress.com/mediation-kein-allheilmittel/

[iii] http://www.wiki-to-yes.org/wiki/Pendelmediation

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zu den Folgen der nach wie vor verpflichtenden Hauptmeldung bei Doppelresidenz

Ich habe mir erlaubt, den folgenden Aufsatz in meinem Blog der Darstellung der finanziellen Folgen der Hauptmeldung bei Doppelresidenz zu widmen, welche nach wie vor aus formellen Gründen unabdingbar ist.

Der Text ist dabei keineswegs als Kritik zu verstehen, sondern soll vielmehr eine Auflistung für allfällige weiterführende Schritte sein.

Die Folgen der verpflichtenden Hauptmeldung bei Doppelresidenz